Anstelle der „Aufschließung“ kann bei Um- und Zubauten eine „Ergänzungsabgabe“ von der Gemeinde vorgeschrieben werden. Dies sollte im Vorhinein unbedingt mit der Gemeinde abgeklärt werden, damit keine finanziellen Überraschungen in Höhe von ein paar Tausend Euro auf den Bauwerber zukommen. Die Höhe der Abgabe ist abhängig von der zulässigen Bauhöhe, der Grundstücksfläche und der Höhe […]