BAUAUSFÜHRUNG, FRISTEN IN NIEDERÖSTERREICH   Vor Baustart muss der Baubeginn und der Bauführer (= Baumeister) auf der Baubehörde schriftlich gemeldet werden es muss ab Rechtskraft des Baubescheides binnen 2 Jahren mit dem Bau begonnen werden binnen 5 Jahren (ab Baubeginnmeldung) muss das Vorhaben fertiggestellt werden noch vor Ablauf dieser 5-Jahres Frist kann schriftlich um Verlängerung […]

Eine Rohbauversicherung ist grundsätzlich kostenlos und bietet einen Basisschutz. Durch die Rohbauversicherung sind Bauherren Haftpflicht und Feuer versichert und ab dem Zeitpunkt der Fenster- und Eingangstürmontage ist auch Sturmschaden abgesichert. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass der Umfang der Rohbauversicherung auf die zuvor genannten Bereiche beschränkt ist und andere Schäden nicht gedeckt sind. Wenn bereits die […]

Teichbau

§ 17 – Meldefreie Vorhaben Betrifft z. B.: Schwimmteich bis 200 m² Schwimmbecken bis 50 m³ Gartenhütte mit max. 3 m Firsthöhe und höchstens 10 m² Dachfläche TV-Satellitenantennen außerhalb von Schutzzonen Photovoltaik-Anlagen bis 50 kWp außerhalb von Schutzzonen thermische Solaranlagen außerhalb von Schutzzonen teichbautechnische Anlagen (z.B. Dämme, Mönch, Wartungsstege, Stauanlagen)   Es kann ohne Mitteilung […]

§ 16 – Meldepflichtige Vorhaben Betrifft z. B.: Abbruch von Bauwerken, ausgenommen sind Gebäude in Schutzzonen und an den Nachbarn angebaute Gebäude Aufstellung von Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung bis 50 kW Ablauf:   Ablauf: schriftliche Meldung an die Baubehörde innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung des Vorhabens ist die Meldung unvollständig, muss die Baubehörde dies […]