BAUAUSFÜHRUNG, FRISTEN IN NIEDERÖSTERREICH   Vor Baustart muss der Baubeginn und der Bauführer (= Baumeister) auf der Baubehörde schriftlich gemeldet werden es muss ab Rechtskraft des Baubescheides binnen 2 Jahren mit dem Bau begonnen werden binnen 5 Jahren (ab Baubeginnmeldung) muss das Vorhaben fertiggestellt werden noch vor Ablauf dieser 5-Jahres Frist kann schriftlich um Verlängerung […]