07 Sep 2020

§ 16 – Meldepflichtige Vorhaben

Betrifft z. B.:

  • Abbruch von Bauwerken, ausgenommen sind Gebäude in Schutzzonen und an den Nachbarn angebaute Gebäude
  • Aufstellung von Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung bis 50 kW

Ablauf:

 

Ablauf:

  • schriftliche Meldung an die Baubehörde innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung des Vorhabens
  • ist die Meldung unvollständig, muss die Baubehörde dies dem Bauwerber mitteilen

Unterlagen:

  • 1 x Darstellung
  • 1 x Beschreibung

 

Zusätzlich können jedoch noch weitere Genehmigungen erforderlich sein.