Wärmedämmung Bauordnung

§ 15 – Anzeigepflichtige Vorhaben Betrifft z. B.: nachträgliche Wärmedämmmaßnahmen Ablauf: Zustimmung sämtlicher Bauwerber und Liegenschaftseigentümer auf den Bauplänen Übermittlung der Einreichunterlagen an die Gemeinde bzw. Baubehörde binnen 6 Wochen muss die Gemeinde mitteilen, ob ein Gutachten notwendig ist oder die Prüfung des Vorhabens abgeschlossen wurde nach 6 Wochen ist eine Untersagung nicht mehr zulässig […]